Aquarellbild mit Büchern

© Beatrice Hinder

Allgemeine Geschäftsbedingungen

bildungsraum – Mag. Birgit Bauer

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Kunden/Auftraggeber und Mag. Birgit Bauer - bildungsraum (im Folgenden „bildungsraum“ genannt) als Vermittler.

1. Allgemeines

  • Sofern vertraglich nicht anders geregelt gelten die im Folgenden genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese dienen als Grundlage zur Regelung der wechselseitigen Rechte und Verpflichtungen für die abzuschließende Vereinbarung. Sie sind Bestandteil jedes Angebotes und des durch dessen Annahme zustande gekommenen Vertrages. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
  • Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von bildungsraum ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

2. Terminologie

  • Aus Gründen der besseren Lesbarkeit beziehen sich auf Personen bezogene Bezeichnungen, soweit sie in männlicher Form angeführt sind, auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
  • Kunden werden als „Auftraggeber“ bezeichnet.
  • Alle von uns angebotenen Sprachtrainings in Einzel- und Gruppensetting, Seminare, Workshops, Coachings, Moderationen und Dolmetsch-Services werden kurz als „Veranstaltungen“ zusammengefasst, Übersetzungen, Lektorate sowie Textierungen als „Textbearbeitungen“.
  • Trainer, Coaches, Moderatoren und Dolmetscher sowie Übersetzer, Lektoren und Texter werden im Folgenden kurz als „Sprachexperten“ zusammengefasst.
  • Angebotsannahme, Auftragserteilung, Buchung oder Vertragsabschluss werden zusammenfassend als „Auftragserteilung“ bezeichnet.

3. Vertragsabschluss & Vertragserfüllung

  • Auf eine Anfrage des Interessenten erteilt bildungsraum ein Angebot. Der Vertragsabschluss erfolgt unter Zugrundelegung der jeweils gültigen, dem anfragenden Interessenten bekanntgegebenen Kosten, sowie unter Anwendbarkeit ausschließlich dieser Geschäftsbedingungen innerhalb der Geltungsdauer des Angebots durch die schriftliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber bzw. durch eine Anzahlung von 50 % der Gesamtsumme. Auftragserteilungen sind stets verbindlich.
  • Die Auswahl des Sprachexperten für die Erfüllung des Vertragsgegenstandes erfolgt frei nach dem Ermessen von bildungsraum. Änderungen sind aus organisatorischer oder fachlicher Sicht möglich. Ansprüche auf die Durchführung von Veranstaltungen durch einen bestimmten Sprachexperten können nicht geltend gemacht werden. bildungsraum verpflichtet Dritte zur Einhaltung der vertraglichen Vorschriften.

4. Zahlungskonditionen

  • Die Höhe der Gesamtkosten ergibt sich aus dem Angebot.

  • Wenn nicht anders vereinbart, ist der Auftraggeber verpflichtet, innerhalb einer Woche nach Auftragserteilung eine Zahlung in Höhe von 50 % der Gesamtkosten zu leisten. bildungsraum ist erst nach Eingang der Anzahlung zur Erbringung der beauftragten Leistung verpflichtet. Zeitliche Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers.
    • Veranstaltungen: Der Restbetrag ist bis Veranstaltungsbeginn zu begleichen. Bei Veranstaltungen mit wiederkehrenden Terminen wird unter Veranstaltungsbeginn der erste Termin der Serie bezeichnet.
    • Textbearbeitungen: bildungsraum ist berechtigt, je nach Auftragart neben der Anzahlung auch Teilzahlungen entsprechend dem Stand der Fertigstellung zu verlangen. Der Restbetrag ist mit Fertigstellung und Auslieferung des Textes fällig.

  • Sämtliche Rechnungen (Anzahlungsrechnung, Teilrechnung und Abschlussrechnung) sind innerhalb von einer Woche nach Erhalt fällig.

  • Bei Zahlungsverzug verrechnet bildungsraum Verzugszinsen in Höhe von 12 % und Mahnspesen von € 30,-- bei der ersten und € 60,-- bei der zweiten und somit letzten Mahnung. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Auftraggeber ist ferner verpflichtet, die notwendigen Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen (Inkassobüro, Rechtsanwalt, etc.) zu tragen.
    • Veranstaltungen: Löst bildungsraum den Vertrag wegen Zahlungsverzugs auf, verfallen ohne Rückforderungsanspruch des Auftraggebers etwaige noch nicht erfolgte Veranstaltungstermine. Die gesamte noch offene Forderung wird sofort fällig.
    • Textbearbeitungen: Bei Zahlungsverzug ist bildungsraum berechtigt, beauftragte Sprachexperten anzuweisen, die Leistung bis zur Begleichung der Rechnung auszusetzen.

  • Allfällige Versandkosten, Botendienste und sonstige Nebenkosten (z.B. Reisespesen, Hotelkosten, Kopierkosten, Erstellung von Datenträgern etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen und werden gesondert in Rechnung gestellt.

  • Veranstaltungen: Im Falle von Einzeltrainings/Einzelcoachings verpflichtet sich der Auftraggeber, die gebuchten Termine binnen einer 12- Monatsfrist (ab dem ersten Termin) in Anspruch zu nehmen. Andernfalls erfolgt nach Ablauf des Jahres eine Aufzahlung für die noch nicht abgehaltenen Termine entsprechend der jährlich erfolgenden Preisanpassung.


5. Haftung, Erfüllung & Gewährleistung

  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, bildungsraum unverzüglich nach Feststellung eines Mangels entsprechend zu informieren und Abhilfe zu verlangen. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung sind Ansprüche ausgeschlossen.
  • bildungsraum haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet bildungsraum nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens beschränkt, maximal jedoch auf die Höhe des Vertragswertes.
  • Veranstaltungen:
    • Alle Veranstaltungen werden nach dem modernsten Stand der Technik und Didaktik durchgeführt und unterliegen einer laufenden Qualitätskontrolle. Dennoch können keine Haftungsansprüche gegenüber bildungsraum aus der Anwendung der bei uns erworbenen Kenntnisse geltend gemacht werden.
    • Findet die Veranstaltung in den eigenen oder von bildungsraum angemieteten Räumlichkeiten statt, haftet der Auftraggeber für sämtliche von den Teilnehmern verursachten Schäden und ist nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zur Ersatzleistung verpflichtet.
    • Teilnehmer an Veranstaltungen sind über bildungsraum weder unfall- noch krankenversichert. Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr, es sei denn, es wird bei Spezialveranstaltungen (Feuerlauf/Glasscherbenlauf) gesondert über unseren entsprechenden Kooperationspartner geregelt. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer, einschließlich der bereitgestellten Lernunterlagen, wird keine Haftung übernommen.
  • Textbearbeitungen:
    • Formatierungswünsche, kleinere Rechtschreibfehler, Stilfragen, subjektive Vorstellungen, nicht-allgemeingültige Vorgaben und der Geschmack des Auftraggebers begründen keine Rechte des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann einmalig Korrekturwünsche äußern.
    • Im Rahmen des vereinbarten Vertragsgegenstandes besteht für den Textbearbeiter Gestaltungsfreiheit, sofern nicht entsprechende Vorgaben vom Auftraggeber bei der Beauftragung unmissverständlich mitgeteilt wurden.
    • Eine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit des Inhalts der Leistung oder für eine im Kontext der Leistung enthaltene Rechtsverletzung, die aus dem beauftragten Thema herrührt, wird ausgeschlossen. Der Auftraggeber stellt bildungsraum und den Textbearbeiter von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
    • Für den Verlust von Daten haftet bildungsraum insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber es unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen, die eine Wiederherstellung der verlorenen Daten mit vertretbarem Aufwand ermöglichen.
    • Der Abgabetermin definiert den Zeitpunkt der Bereitstellung der ersten vollständigen Textbearbeitung. Nachbesserungen werden erst nach diesem Zeitpunkt bearbeitet, es sei denn, es wurde bereits eine Teillieferung vorgenommen. Eine Haftung für eine zeitlich nicht mehr mögliche Nachbesserung sowie für Rechtsfolgen, die auf Seiten des Auftraggebers an die Einhaltung eines Termins geknüpft sind, wird ausgeschlossen.
    • Aufgrund der Anonymität zwischen Auftraggeber und Textbearbeiter erfolgt jegliche Vertragsabwicklung über bildungsraum. Dies umfasst auch die Geltendmachung von Nachbesserungs- oder Haftungsansprüchen. Bildungsraum wird die Ansprüche des Auftraggebers an den Textbearbeiter weiterleiten und die entsprechende Abwicklung koordinieren.
    • Weiter wird darauf hingewiesen, dass die jeweiligen Prüfungsordnungen der Universitäten, Fachhochschulen oder sonstigen Bildungseinheiten in den Prüfungsordnungen die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung darüber fordern, dass die Prüfungsarbeit eigenständig und ohne fremde Hilfe erstellt wurde. Etwaige ggf. falsche Erklärungen des Auftraggebers sind von diesem allein zu verantworten.

6. Rücktrittsrecht & Storno

  • Ein Rücktritt vom Vertrag bzw. eine Stornierung einer Veranstaltung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
  • Sollten bei Auftragserteilung Zusatzleistungen Dritter mitbestellt worden sein (z.B. Catering, Seminarhotel), so verrechnet bildungsraum deren Stornogebühren in vollem Umfang an den Auftraggeber weiter.
  • Veranstaltungen:
    • Bei Stornierung von beauftragten Veranstaltungen, deren Beginn/Durchführung innerhalb eines Kalendermonats nach Auftragserteilung vereinbart wurde, fallen ab Auftragserteilung bis 14 Tage vor Beginn 50 %, danach 100 % der Veranstaltungsgebühren an.
    • Bei Stornierung von Veranstaltungen, deren Beginn/Durchführung mindestens einen Kalendermonat nach Auftragserteilung stattfindet, fällt innerhalb einer Kalenderwoche nach Auftragserteilung keine Stornogebühr an. Bei Stornierungen bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 50% der Veranstaltungsgebühren einbehalten, danach 100%.
    • Erscheinen ein oder mehrere Teilnehmer nicht zur Veranstaltung oder zu einem Veranstaltungstermin einer Serie, gilt die Veranstaltung als durchgeführt, und es entsteht kein Anspruch auf Nachholung. Im Falle unregelmäßiger Teilnahme an einer Veranstaltung mit mehr als einem Termin ist keine Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr oder eines Teils der Veranstaltungsgebühr möglich. Jeder angefangene Veranstaltungstermin gilt als zur Gänze gehalten, auch bei Abbruch der Veranstaltung durch den/die Teilnehmer/in.
    • Verschiebungen von Veranstaltungsterminen sind nach Absprache bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn möglich, wobei die vollständige Bezahlung der Veranstaltung bis zum ursprünglich vereinbarten Termin fällig ist. Erfolgt die Verschiebung zu einem späteren Zeitpunkt, wird ein Aufpreis von 20 % der gesamten Veranstaltungskosten berechnet.
    • Ersatztermine müssen innerhalb einer Woche nach der Verschiebung festgelegt werden und spätestens 3 Monate nach dem ursprünglich vereinbarten Termin stattfinden. Andernfalls gilt die Veranstaltung als gehalten.
    • Eine Ausnahme bilden Terminverschiebungen von Einzeltrainings/Einzelcoachings. Diese können bis 12 Uhr des vorangehenden Werktages unter gleichzeitiger Benennung eines Ersatztermins erfolgen, andernfalls gilt der Termin als gehalten und es entsteht kein Anspruch auf Nachholung. Verschiebungen müssen schriftlich oder telefonisch über bildungsraum erfolgen – eine hinterlassene Nachricht reicht nicht aus.
    • Sollte der Sprachexperte aufgrund höherer Gewalt seiner Verpflichtung nicht nachkommen können, wird sich bildungsraum um gleichwertigen Ersatz bemühen oder die Veranstaltung nach Absprache verschieben. Es entsteht jedoch kein Anspruch auf Schadensersatz gegenüber bildungsraum. Zu den Fällen höherer Gewalt zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Erkrankung des Sprachexperten, Todesfall naher Angehöriger oder wetterbedingte Ausfälle. Sollte die vereinbarte Veranstaltung aufgrund des schuldhaften Verhaltens des Sprachexperten nicht zustande kommen oder beeinträchtigt sein, übernimmt Bildungsraum keine Haftung.
  • Textbearbeitungen:
    • Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von bildungsraum zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, wird ein Schadensersatz in Höhe von 100 % der nachweisbar ausgeführten Arbeit sowie 50 % der noch ausstehenden Arbeit fällig.
    • bildungsraum kann binnen 5 Werktagen nach Vertragsschluss vom Vertrag zurücktreten, wenn kein geeigneter Textbearbeiter für die vertragsgemäße Ausführung gefunden wird. Dies kann aus zeitlichen oder personellen Gründen ausnahmsweise vorkommen. Hat der Auftraggeber zu diesem Zeitpunkt bereits eine Zahlung geleistet, erstattet bildungsraum diese innerhalb von 5 Werktagen nach Rücktritt vollständig zurück.

7. Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz

  • bildungsraum verpflichtet sich zur Verschwiegenheit in Bezug auf alle übermittelten Informationen und Texte. Der Auftraggeber muss bildungsraum jedoch auf besonders vertraulich zu behandelnde Informationen bzw. Daten hinweisen. Sofern nicht anderweitig vereinbart, ist bildungsraum berechtigt, Informationen in elektronischer oder Papierform zu speichern.
  • Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über alle vertraglichen Vereinbarungen, die Honorarhöhe sowie sämtliche firmeninternen Informationen, die der Sprachexperte im Rahmen seines Auftrags erhält, Stillschweigen zu bewahren.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Sprachexperten unter Umgehung von bildungsraum als Vermittlungsplattform zu unterlassen. Er darf, sofern nicht schriftlich von bildungsraum entbunden, weder seinen Namen noch sonstige personenbezogene Daten, einschließlich seiner E-Mail-Adresse, an den Sprachexperten weitergeben, noch versuchen, einen direkten Kontakt herzustellen.
  • bildungsraum behält sich das Recht vor, den Auftraggeber als Referenz auf öffentlichen Plattformen wie der Website, Social Media oder in Informationsbroschüren zu nennen, sofern der Auftraggeber bei Auftragserteilung und der damit verbundenen Einsicht in die AGB keinen Widerspruch erhebt.
  • bildungsraum behält sich das Recht vor, bei Veranstaltungen entstandenes Foto- und Videomaterial zu veröffentlichen, sofern der Auftraggeber bei Auftragserteilung und der damit verbundenen Einsicht in die AGB keinen Widerspruch erhebt.
  • bildungsraum wird anvertraute personenbezogene Daten stets unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften nutzen. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
  • Angesichts der elektronischen Übermittlung von Informationen, Texten und Daten sowie anderer Kommunikation in elektronischer Form kann ein absoluter Schutz von Betriebs- und Informationsgeheimnissen und sonstigen vertraulichen Daten und Informationen nicht gewährleistet werden, da es nicht ausgeschlossen werden kann, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege Zugriff auf die übermittelten Texte nehmen.

8. Verwendungsrechte

  • Veranstaltungen:
    • Von bildungsraum überlassene Schulungsunterlagen bzw. Software dürfen zu keinem Zeitpunkt vor, während oder nach der Veranstaltung vervielfältigt werden. Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte, verbleiben bei bildungsraum bzw. den in den Unterlagen genannten Dritten. Bei Zuwiderhandlungen behält sich bildungsraum rechtliche Schritte, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen, vor.

  • Textbearbeitungen:
    • Durch die letzte Teilzahlung und die damit verbundene Abschlusslieferung des fertiggestellten Textes erwirbt der Auftraggeber das Nutzungsrecht an dem gesamten gelieferten Manuskript. bildungsraum weist ausdrücklich darauf hin, dass keine Aufträge angenommen werden, wenn bekannt ist, dass der Auftraggeber die von bildungsraum erstellten Texte – unverändert und als eigene Arbeit deklariert – für universitäre Zwecke verwenden will. Jede textgleiche Verwendung der Texte, Mustertexte oder Manuskriptvorlagen für universitäre Zwecke verpflichtet den Auftraggeber, diese als Quelle zu zitieren. Für alle von bildungsraum erstellten Textvorlagen verzichtet bildungsraum grundsätzlich und dauerhaft auf jegliche Nennung als Autor oder Urheber. Sämtliche Verwertungsrechte werden automatisch und uneingeschränkt zeitlich sowie räumlich auf den Auftraggeber übertragen.


9. Weitere Geschäftsbedingungen für den Bereich „Textbearbeitungen“

  • Vertragsabwicklung

    • Der Fertigstellungstermin ist vom Auftraggeber so festzulegen, dass unter Berücksichtigung von Erarbeitungs- und Absprachezeiten eine rechtzeitige Ablieferung sowie eine etwaige Nachbesserung möglich ist.
    • Für die Einhaltung einer Terminologie übernimmt bildungsraum nur dann Verantwortung, wenn vom Auftraggeber eine Kontaktperson zur Klärung von Fragen ernannt wird und ausreichende Unterlagen bereitgestellt werden. Technischen und fachlich anspruchsvollen Texten sollen vom Auftraggeber gelieferte Referenzdokumente beiliegen, die das Verständnis der Texte erleichtern.
  • Änderung des Auftragsumfangs
    • Möchte der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang oder Inhalt der zu erbringenden Leistungen nachträglich ändern, so teilt er bildungsraum diesen Wunsch schriftlich mit. bildungsraum prüft die Auswirkungen der gewünschten Änderung hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen und unterbreitet einen Lösungsvorschlag.
    • Kommt keine Einigung zustande, bleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, die weitere Vertragsausführung zu kündigen; die bereits ausgeführte Arbeit wird dann zu 100 % und die noch ausstehende Arbeit zu 50 % in Rechnung gestellt.
  • Nachbesserungen & Korrekturwünsche
    • Nach Fertigstellung der Textbearbeitung und bei Teillieferungen nach Eingang der Teillieferung können Korrekturwünsche geltend gemacht werden. Diese Korrekturwünsche sind spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Textlieferung mitzuteilen. Dabei sind exakte Textmarkierungen und genaue Angaben zum Korrekturwunsch erforderlich. Für die Umsetzung der Wünsche gelten wissenschaftliche Maßstäbe als Entscheidungskriterium. Mit Ablauf der Frist gilt die Textbearbeitung als akzeptiert.
    • Wünscht der Auftraggeber weitergehende Nachbesserungen, sind diese zu vergüten.
    • bildungsraum ist berechtigt, Nachbesserungen zu verweigern, wenn eine fällige Rechnung vom Auftraggeber noch nicht beglichen wurde.
  • Liefertermine & Lieferfristen
    • Der Auftraggeber legt die Lieferfristen fest und teilt diese bei seiner Anfrage mit. Bildungsraum haftet nicht für mögliche fehlerhafte Terminvorgaben des Auftraggebers. Eine Lieferfrist gilt als vertraglich erfüllt, wenn die Textbearbeitung innerhalb der Frist an den Auftraggeber versandt wurde (E-Mail-Protokoll).
    • Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation) und im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, unklare, falsche oder unvollständige Auftragserteilung, unvollständige Übermittlung eines Auftrags) sind von Bildungsraum nicht zu vertreten und berechtigen dazu, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben
  • Eigentum
    • Sämtliche erstellten Leistungen sowie sämtliche Rechte an diesen Leistungen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der gesamten fälligen Vergütung im Eigentum von bildungsraum.


10. Gerichtsstand

  • Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aufgrund und im Zusammenhang mit diesen AGB und dem Firmensitz von bildungsraum ist Mödling. Die Vertragsverhältnisse unterliegen österreichischem Recht.

11. Salvatorische Klausel

  • Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge von Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären.

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